Die Wahlen zur Kirchenverwaltung erbrachten folgende Ergebnisse:

Wahlberechtigte Personen 3715
Abgegebene Stimmen 97

Als Mitglieder der KirchenverwaltungWähler
Stimmen
Dr. Maximilian Fritsch77
Wolfgang Ott67
Robert Paul85
Sabine Pöhlmann82
Hermann Prasnowski64
Dr. Robert Seitz88
  Als Ersatzmann 
Andreas Meixner61

Gegen die Wahl kann von jeder/jedem Wahlberechtigten innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also bis zum 09.12.2024 – beim zuständigen Pfarramt Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.

Beschwerde gegen dessen Entscheidung kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe beim Pfarramt eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet das (Erz-)Bischöfliche Ordinariat.

Herzlichen Dank sage ich im Namen der beiden Pfarrgemeinden allen, die bereit sind in der Kirchenverwaltung Verantwortung zu übernehmen.

Herzlichen Dank gebührt ebenso denen, die dies bisher und zum Teil über viele Wahlperioden hinweg getan haben.

Sie werden wir zu einem passenden Zeitpunkt gebührend würdigen.

Im Namen der Kirchengemeinden St. Anton und St. Albertus Magnus

Martin Müller, Pfarrer